Gesund werden. Gesund bleiben.
Private Krankenversicherung
- » Unterschiede zur GKV
- » Wer kann sich privat versichern?
- » Versicherungsarten
- » Rückkehr in die GKV
- » Vergleich
Nach oben ↑
Unterschiede zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
• Leistungen
Das Leistungsspektrum einer Privaten Krankenversicherung liegt weit über dem, was
das der Gesetzlichen Krankenversicherung bietet. So erhalten Sie unter anderem
bevorzugte Behandlung bei Arzt- oder Klinikbesuchen, freie Arztwahl und volle Kostenerstattung
- ggf. auch bei alternativen Behandlungsmethoden. Je nach Tarifwahl steht Ihnen ebenfalls
Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl zu.
• Beiträge
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Preis nach dem
Einkommen - unabhängig vom Familienstand. Im Gegensatz dazu richtet sich der Preis
bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht nach dem Einkommen, sondern nach
folgenden Kriterien:
- Geschlecht
- Eintrittsalter des Versicherten (je jünger um so günstiger die Beiträge)
- Berufsgruppe (z.B. Vergünstigungen für Angehörige des Öffentlichen Dienstes)
- Tarifliche Leistungen (Höhere Beiträge bspw. für Chefarztbehandlung)
- Gesundheitszustand (Risikozuschläge bei Vorerkrankungen)
Den Versicherungsschutz können Sie auf Ihren Bedarf abstimmen und die Höhe Ihrer
Beiträge so beeinflussen. Für Kinderlose, Singles und Gutverdienende kann die PKV sehr
viel preiswerter sein als die GKV.
Nach oben ↑
Wer kann sich privat versichern?
Für Arbeitnehmer gilt, dass Ihr jährliches Bruttoeinkommen über 48.150 Euro
(4.012,50 Euro monatlich) liegen muss, um sich privat krankenversichern zu dürfen.
Auch Studenten können innerhalb von 3 Monaten nach Immatrikulation eine Befreiung
von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragen und in die Private
Krankenversicherung wechseln.
Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres
Einkommens privat krankenversichern.
Freiberufliche Künstler & Journalisten, die sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden,
sind gesetzlich pflichtversichert und erhalten einen Zuschuss (ähnlich wie bei Arbeitnehmern).
Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer um sich privat
kranken-
versichern zu können. Dies kann man bei der Anmeldung zur KSK beantragen.
Auch für die PKV erhält man dann von der KSK einen
Zuschuss.
Auch diejenigen, die pflichtversichert sind, können Ihren Versicherungsschutz durch eine
Krankenzusatzversicherung aufwerten.
Nach oben ↑
Versicherungsarten
Man unterscheidet bei der Privaten Krankenversicherung zwischen:
1.) Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten)
2.) Teilversicherung (Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten)
3.) Zusatzversicherung (Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen
Krankenversicherung,
z.B.: Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Auslandskrankenversicherung, etc.)
Nach oben ↑
Rückkehr in die GKV
Eine Rückkehr von der Privaten in die Gesetzliche Krankenkasse ist nur dann möglich,
wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die oben genannte Versicherungspflichtgrenze sinkt.
So müssen Sie nachweisen, dass sie mindestens 1 Jahr lang weniger als
48.150 Euro verdient
haben. Der Schritt zurück in die GKV kann nur bis zum 55. Lebensjahr vollzogen werden.
Im Falle der Arbeitslosigkeit wird man im Regefall wieder gesetzlich versichert.
Nach oben ↑
Welche Krankenversicherung ist für mich geeignet?
In einer kostenlosen, persönlichen Beratung finden wir gemeinsam
das für Sie
vorteilhafteste und preiswerteste Krankenversicherungs-Angebot. So erreichen
wir ein optimales Preis-Leistungsverhältnis bei einem perfekt auf Sie abgestimmten
Versicherungsschutz. Nutzen Sie unser Kontaktformular » oder
rufen Sie einfach
an und sprechen Sie noch heute mit ihrem persönlichen Berater.
Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Onlinevergleichsrechner:


