Im Alter sorgenlos.
Betriebliche Altersvorsorge
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Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Die Altersvorsorge setzt sich im Allgemeinen aus drei Säulen zusammen:
•
gesetzliche Vorsorge und ergänzend:
•
erwerbsbasierte Altersvorsorge und
•
private Alterssicherung.
Die betriebliche Altersvorsorge gehört zur erwerbsbasierten Altersvorsorge.
Hierbei sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter,
Invalidität oder Tod zu. Heutzutage ist die sogenannte "Entgeltumwandlung" die am
häufigsten praktizierte Finanzierung.
Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten
einer betrieblichen Altersversorgung. Dies bringt steuerliche Vorteile für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer mit sich und ist so für mittlere und höhere Einkommen meist sehr vorteilhaft.
Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge handelt der Arbeitgeber bei der betrieblichen
Altersversorgung als Treuhänder für seinen Mitarbeiter und muss dabei seine Interessen
im Auge behalten. In Deutschland gibt es 5 zulässige Durchführungswege für die betriebliche
Altersvorsorge:
• Direktzusage
hier verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt, seinem Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen.
• Pensionskasse
ist ähnlich wie ein Lebensversicherungsunternehmen.
Es wird Rechtsanspruch gewährt und ist steuerlich limitiert.
• Pensionsfond
ist eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung,
die Rechtsanspruch gewährt.
• Direktversicherung
(ähnlich wie Pensionskassen)
• Unterstützungskasse
ist eine eigenständige soziale Einrichtung, die formal keinen Rechtsanspruch gewährt.
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Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Das Unternehmen spart mit der BAV bei den Sozialversicherungsbeiträgen und Beiträgenfür die Berufsgenossenschaft. Ein Unternehmen mit einer betrieblichen Altersvorsorge
kann seine Mitarbeiter länger binden und motivieren.
Seit 1.Januar 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung.
Gerade junge Angestellte und Arbeiter können sich so sehr günstig für das Alter absichern.
Bei einem Firmenwechsel kann man in der Regel den Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge
in das neue Arbeitsverhältnis übernehmen.
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