Versicherungsberaterin

Im Alter sorgenlos.


Familie auf Wiese

Rürup-Rente






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Was ist eine Basis-Rente (Rürup)?

Die so genannte Rürup-Rente, welche auch Basisrente genannt wird, richtet sich vor
allem an Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind. Mit der Rürup-Rente können sie in der Beitragsphase ebenfalls
Steuern zu sparen und diese ggf. für das Alter wieder ansparen.

Die Beiträge, die für die Rürup-Rente gezahlt werden, sind steuerlich absetzbar,
wenn ein paar Bedingungen erfüllt sind:


Die gesparte Summe kann nur an den Versicherten ausgezahlt werden. Man kann jedoch eine
Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente abschließen, so dass im Todesfall
der Ehepartner der versicherten Person Anspruch auf die Leistungen hat.
Eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann ebenso zusätzlich vereinbart werden.


Wie auch bei der betriebliche Altersversorgung und der Riester-Rente greift weder das
Sozialamt noch die Arbeitsbehörde auf die Rürup Rente zu, wenn der Versicherte
Bezüge bekommen sollte.


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Wie kann ich die Steuervorteile nutzen?

Mit der Basis-Rente senken Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. So kann man
in 2009 die Rürup-Beiträge zu 68% als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
So finanziert sich ein Teil der Einzahlungen nur allein durch Steuerersparnis.

Je höher Ihr Steuersatz ist, desto weniger müssen Sie netto für Ihre Basis-Rente aufbringen.
Die abzusetzenden Höchstbeträge liegen bei Ledigen bei maximal 20.000 Euro und bei
zusammen veranlagten Ehepartnern bis 40.000 Euro.

Der steuerliche Förderanteil steigt sich jährlich um 2 %-Punkte. In 2010 können so 70% der
Beiträge steuermindernd angerechnet werden und 2025 ist es der gesamte Beitrag.


Steuerjahr Steuerlich ansetzbarer Prozentsatz
2008 66 %
2009 68 %
2010 70 %
... ...
2025 100 %

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Rentenphase

Die Ansparphase endet mit Beginn der gesetzlichen Rente (frühestens beim Erreichen
des 60. Lebensjahrs). Ab dann wird aus der zur Verfügung stehenden Summe eine
lebenslange Rente ausgezahlt, die auch in der Höhe garantiert ist.

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig.
Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 % an, danach bis 2040
um 1 %. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten demnach
dauerhaft voll zu versteuern.

Zu versteuernde Anteil in der Auszahlungsphase:

Beginn Rentenphase 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 ... 2040
Zu versteuernder Prozentsatz 56 % 58 % 60 % 62 % 64 % 66 % 68 % ... 100 %


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