Versicherungsberaterin

Im Alter sorgenlos.


Familie auf Wiese

Riester-Rente




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Vom Staat geförderte Privatvorsorge

Seit 2002 fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche
Altersvorsorge auf zwei Wegen:


Und so funktioniert's: Sie zahlen einen Teil Ihres Einkommens in einen privaten
Rentenvertrag und erhalten zusätzlich wachsende staatliche Zulagen und Steuer-
vergünstigungen. Im Rentenalter bekommen Sie dann monatliche Leistungen als Rente
oder in Form eines Auszahlungsplans ausgezahlt. Je mehr Kinder man hat und je
geringer das Einkommen ist, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen.


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Grundzulage

Jahre Anteil des Vorjahreseinkommens
einschließlich der Zulagen
Grundzulage
für Alleinstehende
2004 und 2005 2 % 76 €
2006 und 2007 3 % 114 €
ab 2008 4 % 154 €

Bringt man den Mindesteigenbeitrag ein, erhält man die volle Zulage. Wenn man den
Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (bspw. 50% davon), erhält die anteilige Zulage
(bei 50% des Mindesteigenbeitrag erhält man also bspw. 50% der vollen Zulage).


Bei Ehepaaren erhalten beide Ehepartner jeweils die Grundzulage, wenn sie beide einen
eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen. Ist nur einer der Partner
direkt förderberechtigt, reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag leistet.


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Kinderzulage

Jahre Zulage für Ehepaare, (jeder Partner
eigenen Riestervertrag)
Zulage für jedes Kindergeldberechtigte Kind
2004 und 2005 152 € 92 €
2006 und 2007 228 € 138 €
ab 2008 308 € 185 €
Kinder ab 2008 geboren 300 €

Besonders Familien werden vom Staat bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge
gefördert. Eine zusätzliche Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern
grundsätzlich die Mutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält.
Ab 2008 beträgt die Kinderzulage pro Kind schon 185 €. Kinder ab 2008 geboren 300 €.
Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für alle Riestersparer die bis zum 25. Lebensjahr beginnen.
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Wer bekommt die Riester-Förderung?


Anspruch auf die Riester-Förderung haben:


Keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben:


Ist bei Ehepartnern nur einer der Partner förderfähig, so hat immer auch der Ehegatte
Anspruch auf staatliche Förderung. Er muss dazu nicht erwerbstätig und in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und auch keinen eigenen
Sparbeitrag leisten. Einzige Voraussetzung: Jeder Ehepartner schließt einen eigenen
Vorsorgevertrag ab.


Rürup-Rente für Selbstständige & Freiberufler

Da Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind, keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben, können sie
mit einer Rürup-Rente ebenfalls Steuern in der Beitragsphase sparen. Mehr dazu »


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Bei Arbeitslosigkeit geschützt

Riester-Rente bleibt auch bei Hartz 4 erhalten

Wenn man für längere Zeit arbeitslos ist, kann die Arbeitsbehörde Sie verpflichten,
Ihren Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten,
bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

Dies gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für
Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge:
Die Ansprüche aus der Riester-Förderung sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen
Verwertung geschützt (soweit sie gefördert aufgebaut wurden).


Welche Altersvorsorge lohnt sich für mich?

In einer kostenlosen, persönlichen Beratung finden wir gemeinsam die für Sie
vorteilhafteste und preiswerteste Lösung für Ihre Altersvorsorge heraus.
Dabei berücksichtigen wir alle Rahmenbedingungen und vergleichen Alternativ-
vorsorgen um so zu einem individuell auf Sie abgestimmten Ergebnis zu kommen.
Nutzen Sie das folgende Formular für einen kostenlosen Vergleich/Angebot oder
rufen Sie einfach an und sprechen Sie noch heute mit ihrem persönlichen Berater.












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