Im Alter sorgenlos.
Riester-Rente
- » Vom Staat geförderte Privatvorsorge
- » Grundzulage
- » Kinderzulage
- » Wer bekommt die Riester-Förderung?
- » Bei Arbeitslosigkeit geschützt
- » Vergleich
Nach oben ↑
Vom Staat geförderte Privatvorsorge
Seit 2002 fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche
Altersvorsorge auf zwei Wegen:
- mit finanziellen Zuschüssen (Riester Zulagen)
- und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug)
Und so funktioniert's: Sie zahlen einen Teil Ihres Einkommens in
einen privaten
Rentenvertrag und erhalten zusätzlich wachsende
staatliche Zulagen und Steuer-
vergünstigungen.
Im Rentenalter bekommen Sie dann monatliche Leistungen als
Rente
oder in Form eines Auszahlungsplans ausgezahlt.
Je mehr Kinder man hat und je
geringer das Einkommen ist, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen.
Nach oben ↑
Grundzulage
| Jahre | Anteil des Vorjahreseinkommens einschließlich der Zulagen |
Grundzulage für Alleinstehende |
| 2004 und 2005 | 2 % | 76 € |
| 2006 und 2007 | 3 % | 114 € |
| ab 2008 | 4 % | 154 € |
Bringt man den Mindesteigenbeitrag ein, erhält man die volle Zulage. Wenn man den
Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (bspw. 50% davon), erhält die anteilige Zulage
(bei 50% des Mindesteigenbeitrag erhält man also bspw. 50% der vollen Zulage).
Bei Ehepaaren erhalten beide Ehepartner jeweils die Grundzulage, wenn sie beide einen
eigenen Vertrag zur zusätzlichen Altersvorsorge abschließen. Ist nur einer der Partner
direkt förderberechtigt, reicht es aus, wenn nur er seinen Eigenbeitrag leistet.
Nach oben ↑
Kinderzulage
| Jahre | Zulage für Ehepaare, (jeder Partner eigenen Riestervertrag) |
Zulage für jedes Kindergeldberechtigte Kind |
| 2004 und 2005 | 152 € | 92 € |
| 2006 und 2007 | 228 € | 138 € |
| ab 2008 | 308 € | 185 € |
| Kinder ab 2008 geboren | 300 € |
Besonders Familien werden vom Staat bei der zusätzlichen privaten
Altersvorsorge
gefördert. Eine zusätzliche Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern
grundsätzlich die
Mutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält.
Ab 2008 beträgt die Kinderzulage pro Kind schon 185 €. Kinder ab 2008 geboren 300 €.
Berufseinsteigerbonus: Einmalig 200 € für alle Riestersparer die bis zum 25. Lebensjahr beginnen.
Nach oben ↑
Wer bekommt die Riester-Förderung?
Anspruch auf die Riester-Förderung haben:
- in der gesetzl. Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer/-innen
- Auszubildende
- Beamte/-innen und Empfänger von Amtsbezügen
- Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
- Berufssoldaten/-innen und Zeitsoldaten/-innen
- Mütter und Väter während der dreijährigen Elternzeit
- pflichtversicherte Selbstständige
(z.B.: Handwerker/-innen, Hebammen, Kurierfahrer, Künstler/-innen, Publizisten/-innen) - arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 € pro Monat),
die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben - Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, und ihre Ehepartner
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder ab
1. Januar 2005 von Arbeitslosengeld II (auch wenn sie wegen zu berücksichtigenden
Einkommens keine Unterstützung erhalten) - Bezieher/-innen von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld,
Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld - Bezieherinnen und Bezieher des Existenzgründungszuschusses („Ich-AG“)
Keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben:
- Selbstständige, die nicht in der gesetzl. Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Angestellte & Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind - freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 € pro Monat),
wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen - Bezieher/-innen von Sozialhilfe
- Studenten/-innen
- Bezieher/-innen einer Vollrente wegen Alters
- Bezieher/-innen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit
o. Erwerbsminderung
Ist bei Ehepartnern nur einer der Partner förderfähig,
so hat immer auch der Ehegatte
Anspruch auf staatliche Förderung. Er muss dazu nicht
erwerbstätig und in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und auch keinen
eigenen
Sparbeitrag leisten. Einzige Voraussetzung: Jeder Ehepartner schließt einen eigenen
Vorsorgevertrag ab.
Rürup-Rente für Selbstständige & Freiberufler
Da Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert
sind, keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben, können sie
mit einer
Rürup-Rente ebenfalls Steuern in der Beitragsphase sparen.
Mehr dazu »
Nach oben ↑
Bei Arbeitslosigkeit geschützt
Riester-Rente bleibt auch bei Hartz 4 erhalten
Wenn man für längere Zeit arbeitslos ist, kann die Arbeitsbehörde Sie verpflichten,
Ihren Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu
bestreiten,
bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
Dies gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch
für
Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte
Altersvorsorge:
Die Ansprüche aus der Riester-Förderung sind bei Arbeitslosigkeit vor einer
vorzeitigen
Verwertung geschützt (soweit sie gefördert aufgebaut wurden).
Welche Altersvorsorge lohnt sich für mich?
In einer kostenlosen, persönlichen Beratung finden wir gemeinsam
die für Sie
vorteilhafteste und preiswerteste Lösung für Ihre Altersvorsorge heraus.
Dabei berücksichtigen wir alle Rahmenbedingungen und vergleichen Alternativ-
vorsorgen um so zu einem individuell auf Sie abgestimmten Ergebnis zu kommen.
Nutzen Sie das folgende Formular für einen kostenlosen Vergleich/Angebot oder
rufen Sie einfach an und sprechen
Sie noch heute mit ihrem persönlichen Berater.

